PROKON - kurzfristige INFO-Veranstaltungen

14.01.2014464 Mal gelesen

Die PROKON hatte in einem aufsehenerregenden Schreiben vom 10.01.2014 (unser Aktrikel vom 11.01.14) Anleger darum gebeten, zu erklären, dass sie von Kündigungen Abstand nehmen sollen, da andernfalls eine Planinsolvenz drohe. Auch wenn dies Anlegern als Drohung erscheinen muss, sollten sie sich davon nicht abhalten lassen, sich zu informieren und gegebenfalls kurzfristige Schritte einzuleiten.

Was dies für die einzelnen Anleger bedeutet und welche Möglichkeiten des Vorgehens es nun gibt, wird in den anstehenden Veranstaltungen durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause erläutert. Die ersten der Veranstaltungen finden am Donnerstag, 16.01.2014 online ab 19:30 Uhr im halbstündigen Rhythmus statt. Da die Plätze begrenzt sind, wird eine rechtzeitige Anmeldung unter prokon-anleger@kap-recht.de empfohlen.

Zudem wird am Freitag 17.01.2014 um 10 Uhr eine Informationsveranstaltung in München stattfinden. Details und Anmeldung finden sich hier...

Weiter empfehlen KAP Rechtsanwälte, sich möglichst frühzeitig über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens zu informieren, einige Schritte sollten am besten schon vor der von der PROKON gesetzten Frist am 20.01.2014 eingeleitet werden, um sich noch alle Chancen zu sichern. Anfragen werden daher bei KAP Rechtsanwälte auch schon im Vorfeld beantwortet, Anleger können sich hierzu ebenfalls unter prokon-anleger@kap-recht.de melden.

Haben Sie weitere Fragen an KAP Rechtsanwälte? Rufen Sie uns an: 089-41.61 72.75-0