Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat mit Urteil vom 23.08.2010, Az.: 42 C 34/10 entschieden, dass der GEZ, allein freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftrage Personen Hausverbot erteilt werden kann. Unten finden Sie unter Ihrem Bundesland ein vorbereitetes Formular, um ebenfalls der GEZ und ihren Beauftragten ein Hausverbot zu erteilen.
Auch Sie wollen der GEZ ein Hausverbot aussprechen? Unten finden Sie die Musterformulare aufgeteilt nach Bundesländern.
ZUM MUSTERFORMULAR : http://www.recht-hat.de/persoenlichkeitsrecht/musterformular-zur-erteilung-hausverbot-gez/