KAP Rechtsanwälte gewinnen renommierte Fachanwältin

20.07.2016919 Mal gelesen

Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Ueberrück ist seit 2002 als Rechtsanwältin tätig und fühlt sich seit 2004 dem Kapitalmarktrecht, insbesondere dem Anlegerschutz, fest verpflichtet. Frau Ueberrück ist als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht auf die Vertretung von Anlegern spezialisiert. Vor ihrem Wechsel zur KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH war Frau Rechtsanwältin Ueberrück lange Jahre in einer ebenfalls auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierten Kanzlei tätig.

Bereits in der Vergangenheit konnte Rechtsanwältin Ueberrück für geschädigte Anleger z.B. in den “Lehman Brothers”-Verfahren oder hinsichtlich der Aufklärungspflicht von Beratern zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ihre Expertise unter Beweis stellen und zur anlegerfreundlichen Fortbildung der Rechtsprechung beitragen.

Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH freut sich sehr, mit Fachanwältin Eva-Maria Ueberrück eine renommierte und engagierte Kollegin gewonnen zu haben, die die Kanzlei mit ihrer Erfahrung unterstützt.