Kanzlei WBS erfolgreich im Filesharing Verfahren gegen Schulenberg & Schenk

22.07.2014681 Mal gelesen

Abmahnung für den Tausch von „Break – No Mercy, Just Pain“

Die i-catcher media GmbH & Co. KG hat unseren Mandanten aufgrund des vermeintlichen Tauschs des Films „Break – No Mercy, Just Pain“ abgemahnt. Das Unternehmen forderte im Abmahnschreiben die Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von 198,20 Euro sowie Anwaltskosten in Höhe von 651,80 Euro.

Verstoß mit der Software „Observer“ dokumentiert

Aus unserer Sicht beruhte die Zuordnung der IP Adresse auf einer fehlerhaften Ermittlungstätigkeit. Zudem befand sich

Das Gericht begründete die Abweisung der Klage mit der Tatsache, dass die Software, die zur Ermittlung der Rechtsverletzung genutzt wurde („Observer“), aus seiner Sicht nicht geeignet war die Rechtsverletzung zuverlässig zu ermitteln. Die eingesetzte Software muss vor ihrem Einsatz von einem unabhängigen Sachverständigen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden. Dies sei hier gerade nicht geschehen.

Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft

Schließlich hat das Gericht die tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft unseres Mandanten verneint, da zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch andere Personen Zugriff auf den Anschluss hatten. Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Rechtsverletzung befand sich unser Mandant außer Haus. Sowohl die Ehefrau, als auch die beiden volljährigen Töchter hatten Zugriff auf den Anschluss. Damit setzt das Amtsgericht die aktuelle Rechtsprechung des BGH um (Bearshare Urt. v. 08.01.2014, IZR 169/12).

Keine Störerhaftung

Auch eine Störerhaftung konnte hier verneint werden, da alle Personen, die Zugriff auf den Anschluss hatten volljährig sind und somit keine besonderen Kontroll- und Überwachungspflichten bestehen. Keine der Angehörigen waren zuvor durch Urheberrechtsverletzungen aufgefallen.

Hier das Urteil im Volltext:Urteil Amtsgericht Frankenthal

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