Kanzlei A. Schwartmann jetzt mit Qualitätssiegel

01.08.2008 - 366 mal gelesen.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann freut sich, berichten zu können, dass er das Zertifikat „Q – Qualität durch Fortbildung“ der Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK) erworben hat. Das Zertifikat wird ausschließlich Rechtsanwälten verliehen, die zuvor in einem Zeitraum von 3 Jahren qualifizierte Fortbildungen, z. B. Seminare, Fernstudium oder Fachveröffentlichungen nachgewiesen haben.

Anwälte, die diese Qualifikation erbringen, erhalten unter anderem das Recht, die nachfolgend dargestellte Wort-/Bildmarke zu verwenden



Das Zertifikat stellt damit ein Qualitätssiegel dar. Es gibt den Rechtssuchenden die Gewissheit, dass der Anwalt im materiellen und prozessualen Recht stets auf dem neuesten Stand der Dinge ist und sich auch in Fragen des Berufsrechts und seiner Kanzleiführung  auf dem Laufenden hält.