Italienischer Rechtsanwalt für italienisches Recht in Hamburg

07.03.2009 - 829 mal gelesen.

Die Kanzlei Rose & Partner in Hamburg vertritt Mandanten in Italien und Deutschland in allen rechtlichen Fragen mit Bezug zum deutschen und italienischen Recht. Rechtsanwalt Dott. Senatore, Partner der Kanzlei, ist Anwalt sowohl mit italienischer als auch deutscher Zulassung. Er betreut Mandate im Wirtschaftsrecht, insbesondere Handelsrecht und Gesellschaftsrecht mit Bezug zu Italien. Außerdem berät und vertritt er bei Erbfällen in Italien oder eines Italieners in Deutschland. Bei solchen Erbfällen sind oft Kenntnisse im deutschen und italienischen Erbrecht erforderlich.

Weitere Informationen: 

Deutsch-Italienisches-Recht

Erbrecht, Erbschaft in Italien

 Immobilien Kauf und Verkauf in Italien

ROSE & PARTNER, Rechtsanwälte . Steuerberater

Mittelweg 49 B, 20149 Hamburg

Tel: 040 / 414 37 59 00, Fax: 040 / 414 37 59 00