Im Rahmen des Weiterbildungsstudiengangs im Medienrecht werden vertiefte Kenntnisse im Medienrecht vermittelt. Gegenstand des Studiengangs sind z.B. das Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presserecht, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kartellrecht, Rundfunkrecht, Telekommunikationsrecht, Medienarbeitsrecht, Verlagsrecht, Europäisches Medienrecht u.a. Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs war der Nachweis der Kenntnisse in zahlreichen Klausuren; eine Seminararbeit - hier beschäftigte sich Rechtsanwalt Herrmann, LL.M. mit rechtlichen Aspekten von Google Books - sowie eine Masterarbeit. Im Rahmen der Masterarbeit beschäftigte sich Rechtsanwalt Herrmann, LL.M. mit Rechtsfragen zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet.
Weiter konnte Rechtsanwalt Herrmann, LL.M. im Rahmen des Studiengangs bereits die theoretischen Kenntnisse für die Fachanwaltschaft im Urheber- und Medienrecht erlangen.