Google Klage – Recht auf Vergessenwerden – mündliche Verhandlung vor dem LG Hamburg

13.11.2015701 Mal gelesen

Die Löschungsklage gegen Google war möglich, da Google dem Löschungsantrag unseres Mandanten nicht nachkam und sich weigerte, den Link aus der Ergebnisliste der Suchmaschine zu löschen. Die Klage ist am 30.07.2014 bei dem LG Hamburg eingegangen. Neben der Löschung des Links wird von Google auch der Ersatz der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verlangt. Grundlage für die Klage ist der Anspruch „Recht auf Vergessenwerden“, den der EuGH im Mai letzten Jahres mit seinem Urteil "Recht auf Vergessenwerden" entwickelt hat, um den Verbraucherschutz zu stärken. Es geht schlussendlich um den Schutz der Reputation im Internet.

Wir werden vom Ausgang berichten.