(Quelle: VUT Sachverständige:) Die Sachverständigen der VUT haben eine langjährige Erfahrung in der Begutachtung von Messungen im Straßenverkehr. Hier sind beispielhaft Messungen mit Lichtschranken, Radar, Messung durch Nachfahren mit und ohne Videodokumentation oder Brückenabstandsmessungen zu nennen. Dabei ist festzustellen, dass in zahlreichen Vorgängen Fehler in der Technik selbst, in der Gerätebedienung, aber auch in der Auswertung bzw. in der späteren Vorgangsbearbeitung auftreten. Häufig wird daher ein Bußgeldbescheid erlassen, ohne dass die Beweismittel schlüssig sind. Immer häufiger werden die Spezialisten beauftragt, Feststellungen zur Fahrereigenschaft anhand von Messfotos zu begutachten. Nicht wenige falsche Beschlüsse und insbesondere die Erfahrungen aus dem Strafrecht gebieten eine besondere Vorgehensweise mit diesen Beweismitteln.
Was kann überprüft werden?
Eine Überprüfung der Unterlagen orientiert sich
- an der Gerätezulassung der Phyikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB),
- der Eichvorschriften und
- der Bedienungsanleitung der Hersteller (Piezorichtlinie) sowie
- unter Bezugnahme auf die entsprechenden Verkehrsüberwachungserlasse der Länder.
Die Unterlagen werden auf die Vollständigkeit und die Korrektheit der Beweisunterlagen und auf die Einhaltung der Bedienungsvorschriften als Voraussetzung für einen korrekten Messbetrieb überprüft. Darüber hinaus wird das Beweismittel selbst im Hinblick darauf ausgewertet, ob Fehlermöglichkeiten bei der Messwertbildung ausgeschlossen werden können. Eine Beschreibung der Schwachstellen beinhaltet dabei auch die Erläuterung der Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Messung.
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