Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg - Kanzlei ROSE & PARTNER verstärkt sich mit neuer Rechtsanwältin den Bereich Erbrecht

02.08.2012913 Mal gelesen

Frau Winkler war bisher Partnerin einer größeren Kanzlei für Steuer- und Rechtsberatung. Seit dem 1. August 2012 verstärkt sie mit ihrer Erfahrung und Spezialisierung unser Team im Kanzleihauptsitz Hamburg. Als Fachanwalt für Erbrecht berät und vertritt Sie private und gewerbliche Mandanten vor allem bei folgenden Themen:

  • Testament: z.B. Gemeinschaftliches Testament, Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament; Erbvertrag
  • Enterbung und Pflichtteil: Strategie zur Pflichtteilsvermeidung, testamentarische Enterbung, Schenkungen zu Lebzeiten, Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten, Durchsetzung und Abwehr von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen
  • Erbschaft: Ausschlagung und Annahme von Erbschaften, Erbschein, Nachlasspflegschaft
  • Erbstreit: Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern im Erbscheinsverfahren, Erbfeststellungsverfahren, Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
  • Testamentsvollstreckung: testamentarische Gestaltung von Testamentsvollstreckungen, Eurchführung von Testamentsvollstreckungen, Beratung und Vertretung von Testamentsvollstreckern
  • Unternehmensnachfolge: Gestaltung des Betriebsübergangs zu Lebzeiten und im Erbfall, Unternehmensbewertung, Gestaltung zur Liquiditätsschonung im Erbfall (Pflichtteil, Erbschaftsteuer etc.)
  • Stiftung: Gründung von Stiftungen, Beratung von Stiftungsorganen
  • Schenkungen: vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauchsvorbehalt, Widerrufsrechte etc.
  • Erbschaftsteuer: Erklärungen, Strategien zur Vermeidung

Rechtsanwältin Kristin Winkler ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Zudem hat sie erfolgreich die DVEV-Lehrgänge für Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger absolviert.

Bei ROSE & PARTNER arbeitet Frau Winkler eng zusammen mit Spezialisten in angrenzenden Gebieten wie z.B. dem Gesellschaftsrecht und der Steuerberatung.

Kontaktieren Sie bitte bei erbrechtlichen Fragestellungen direkt Frau Winkler oder Herrn Rose in unserer Kanzlei. Sie erhalten umgehend eine erste Einschätzung zum Beratungsbedarf und zu den zu erwartenden Kosten.