Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich bauen Anzahl der Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus!

09.08.2011701 Mal gelesen

Die Rechts- und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich sind schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.

 Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht. Die „Wirtschaftswoche“ bewertete in ihrer Ausgabe vom 17.04.2009 die Kanzlei von Dr. Steinhübel als „Top-Kanzlei für Anlegerrecht“. 

Neben den beiden Rechtsanwälten Dr. Steinhübel und Dr. Rötlich ist nun auch Frau Rechtsanwältin Meyer-Bradfisch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.  Die Kanzlei kann damit den Tätigkeitsschwerpunkt noch weiter ausbauen.