Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus 2009 führt im Jahr 2012 noch zu erheblichen Unsicherheiten bei Unternehmen. Nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31.08.2012 stellt sich die Frage, ob Direktwerbung mit „Altdaten“ noch zulässig ist und welche personenbezogenen Daten für welche Werbemaßnahmen genutzt werden dürfen.
Das Seminar klärt auf und zeigt die Rahmenbedingungen für rechtlich zulässige Direktwerbung. Auf firmenspezifische Fragen der Teilnehmer wird eingegangen.
Inhalt:
- Persönlich adressierte Briefwerbung und Datenschutz
- Direktwerbung per E-Mail
- Direktwerbung per Telefon
- Direktwerbung und die wettbewerbsrechtliche Anforderungen
Zielgruppe: Geschäftsführer, Mitarbeiter aus den Bereichen Marketing und Werbung, Datenschutzbeauftragte, Dienstleister für Direktwerbung