Beitragsstrafrecht - Kooperation Sozialversicherungsrecht und Strafrecht

12.10.20161064 Mal gelesen

Unsere erfolgreiche Zusammenarbeit in einem gleichgelagerten Fall hat gezeigt, dass die Kombination von kompetenter Strafverteidigung und sozialversicherungsrechtlichem Sachverstand ein großer Vorteil ist. Denn die Ermittlungsbehörden (Zoll und Staatsanwaltschaft) ziehen ebenfalls die Experten der Rentenversicherung hinzu.

Wir sind der Überzeugung, dass Strafverfahren dieser Art künftig zunehmen werden. Deshalb haben wir uns entschlossen, in geeigneten Fällen in ähnlicher Form zu kooperieren.

Das Anwaltsprofil von RA Krone finden Sie hier: http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/hannover/martin-krone-1


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