Aktuelle Seminare für die Gesundheitswirtschaft - 2009

22.05.2009 - 1.528 mal gelesen.

Sehr geehrte Damen und Herren !

Aufgrund der vermehrten Nachfragen hier die Hinweise zu unseren aktuellen Seminaren und Veranstaltungen im Jahr 2009.
Gerne bieten wir Ihnen sämtliche Seminare bundesweit auch als Inhouse Veranstaltungen an.
Wir freuen uns auf Ihre unverbindlichen Anfragen.
(Tel. 030 / 30 61 41 42)
Burkhard Goßens

 

Vorankündigungen für Ihre Terminplanung

16. Sept. 2009
Leipzig
Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Leistungserbringern nach dem Depotverbot und der erneuten Verschärfüng des. § 128 SGB V - Gesetzlich zulässige Kooperationsformen in Theorie und Praxis

23. Sept. 2009 Berlin
Update: Das neue Vergaberecht 2009

07. Okt. 2009 Berlin
Depotverbot für Vertragsärzte und Kliniken in der Praxis- § 128 SGB V

21. Okt. 2009 Berlin
Rabattverträge und Ausschreibungen von Rahmenverträgen

 

Seminarübersicht

1. Teilnahme an Ausschreibungen

  • Chancen mit der Gesundheitsreform - GKV-OrgWG - Was ändert sich -
  • Rechtsgrundlagen von Ausschreibungen nach dem SGB V / VgV / VOL/A
  • Rechtsgrundlagen der Ausschreibungen nach § 127 SGB V
  • Rechtsgrundlagen nach der Vergabeverordnung (VgV)
  • Rechtsgrundlagen von Ausschreibungen nach dem SGB V / VgV / VOL/A
  • Das System der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A)
  • Umsetzung der Rechtsgrundlagen in die Praxis
  • Fallstricke und Fehlerquellen bei Ausschreibungen
  • Rechtsmittel bei fehlerhaften Ausschreibungen
Tips für die Praxis
Betriebswirtschaftliche Überlegungen bei Ausschreibungen
Praxistips für die korrekte Teilnahme an Ausschreibungen

Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)


2. Rabattverträge mit Krankenversicherungen
  • Rabattverträge für Arzneimittel / Generika am Ende ?
  • Die Anweisung an die Krankenversicherungen zur Kündigung aller Rabattverträge
  • Rechtsgrundlagen für die kommenden Ausschreibungen
  • Rechtsgrundlagen für die Ausschreibung von Rahmenverträgen
  • Rechtsgrundlagen nach dem (neuen) Vergabe- und Wettbewerbsrecht
  • Praktische Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen
  • Fallstricke und Fehlerquellen bei Ausschreibungen
  • Rechtsmittel bei fehlerhaften Ausschreibungen

Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)


3. Bietergemeinschaften und Kooperationen

  • Bietergemeinschaftsvertrag in der Praxis - Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
  • Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) - Hilfreiche Tipps für den Alltag
  • Unterauftrag - Unterauftragnehmer - Handelsvertreter -
  • Betriebswirtschaftliche Gewinnmaximierung durch Zusammenarbeit - Beispiele
  • Rechtsgrundlagen nach dem (neuen) Vergabe- und Wettbewerbsrecht
  • Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen
  • Fallstricke und Fehlerquellen bei Verträgen und Ausschreibungen der GKV
  • Rechtsmittel und Ansprüche bei fehlerhaften Ausschreibungen
Dauer: halbtägig (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)


4. Steuerliche Behandlung von Fallpauschalen

Dauer: halbtägig (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)


5. Sozialrechtliche Grundlagen für Leistungserbringer - Rechtsgrundlagen im Überblick
  • Die ehemalige Zulassung (31.03.2007) gemäß § 126 SGB V und die neuen Zulassungsvoraussetzungen das Präqualifizierungsverfahren - Übergangsvorschriften
  • Vertragliche Beziehungen zu den GKV und PKV
  • Stichtage und Ausschreibungen nach dem 01.04.2007 - 01.01.2009 - 31.12.2009
  • Das Hilfsmittelverzeichnis
  • Der Anspruch nach § 33 SGB V für den Versicherten (Antragstellung)
  • Das Widerspruchsverfahren, Untätigkeitsklage, vorläufiger Rechtsschutz und weitere Klageverfahren
  • Der Zahlungsanspruch gegen den Versicherten
  • Zum Seminarinhalt gehört auch die Vermittlung der Grundkenntnisse (Verfahren nach SGB X) der möglichen Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen der GKV und PKV; so können auch Leistungserbringer Versicherte bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche unterstützen.Die rechtliche Absicherung des Zahlungsanspruches gegen den Versicherten bei frühzeitiger Versorgung auf Wunsch des Versicherten.

    Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

    6. Rechtliche Grundlagen der Versorgung der Versicherten nach SGB V, IX, XI
  • Der Anspruch nach § 33 SGB V (Ausschlüsse, Wirtschaftlichkeit, Selbstbestimmung des Versicherten)
  • Der Anspruch nach § 31 SGB IX (Fristen bei Vorliegen einer Behinderung i.S.v. §§ 14, 15 SGB IX)
  • Der Anspruch nach § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
  • Die Verfahrensdurchführung nach SGB X
  • Das Seminar richtet sich an Leistungserbringer und deren Mitarbeiter.
  • Es werden die sozialrechtlichen Grundlagen im SGB V, IX und XI vermittelt. Dadurch erhalten die Leistungserbringer das notwendige tägliche Grundwissen zur Durchführung von Anträgen für Versicherte.
  • Zentrale Punkte der Veranstaltung sind einerseits die Durchsetzung von Rechten Versicherter auf rechtlich gesicherter Grundlage (Antrag auf Rezept, Umfang des Antrages, Antrag an den richtigen Kostenträger) nach dem SGB V sowie die schnelle und effektive Durchsetzung von Ansprüchen Versicherter nach dem SGB IX. Ziel ist auch hier ein sinnvoller Einsatz der rechtlichen Möglichkeiten im Sinne einer Umsatzsteigerung des Leistungserbringers.
  • Die Ansprüche des Versicherten gegenüber der Pflegekasse (SGB XI) werden ebenfalls besprochen und Beispiele für einzelne Arten von Pflegehilfsmitteln gegeben.
  • Die Behandlung des Antrags- und Widerspruchsverfahrens soll den Leistungserbringer in die Lage versetzen, schnell und effektiv den Versicherten zu unterstützen.

    Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)


    7. MPG/MPBetreibV/Geräte- und ProduktsicherungsG/Datenschutz
  • Haftungsrechtliche Absicherung der Leistungserbringer nach MPG/MPBetreibV (Wer ist Betreiber?)
  • Das Geräte- und Produktsicherungsgesetz (GPSG)
  • Die Überwachungsbehörden
  • Der Datenschutz
  • Der Inhalt des Seminars richtet sich an Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich und an deren Mitarbeiter.
  • Insbesondere das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) sind vielfach noch unbekannte Materien, obwohl sie von erheblicher Bedeutung für die tägliche Praxis sind.
  • Das am 01. Mai 2004 eingeführte Geräte- und Produktsicherungsgesetz (GPSG) führt in die notwendigen Grundlagen der Produktsicherung ein.
  • Beim Datenschutz wird Wert auf eine kurze aber ausführliche Darstellung notwen- diger Sicherungsmaßnahmen gelegt, um die im Hilfsmittelbereich empfindlichen Sozialdaten des Kunden/Patienten zu schützen (Welche Rechte und Pflichten hat der Patient und der Leistungserbringer? Wer darf Sozialdaten erhalten? Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen Sozialdaten herausgegeben werden?)

    Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)


    8. Kooperationsmodelle für Leistungserbringer
  • (Sanitätshaus und Orthopädieschuhmacher, Kliniken, Optiker, Apotheker, Rehaklinken, Pflegeheime, Ärzte) Die vertragliche Kooperation und Weiterbildungsmaßnahmen zur Auftragsgewinnung - Versorgungszentren - Integrierte Versorgung
  • Das Seminar richtet sich insbesondere an innovativ denkende Leistungserbringer, die im Rahmen von Kooperationsmodellen eine Umsatz- und Ertragssteigerung erreichen wollen.
  • Lockere vertragliche Kooperationen zur Bindung von Kliniken, Rehakliniken und Pflegeheimen an Leistungserbringer u. U. durch Weiterbildungsmaßnahmen der verantwortlichen Mitarbeiter der Kooperationspartner. Modelle der Beteiligung an einzelnen Großgeräten zur Erzielung von Umsatzsteigerungen.
  • Es werden unter anderem Möglichkeiten der Gestaltung von vertraglichen Kooperationen und verschiedene Gesellschaftsmodelle vorgestellt.
  • Das "Allheilmittel" der integrierten Versorgung ? Vor- und Nachteile im Vergleich zu Versorgungszentren. Es wird ein kurzer Abriss möglicher Kooperationsformen mit verschiedenen Leistungserbringern auf verschiedener gesellschaftsrechtlicher Basis gegeben, z. B. Anwendungsbeobachtung (AWB), Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) und Versorgungsmanagement 2020 und weitere Modelle.
  • Grundlagen des § 128 SGB V, Wettbewerbsrechts (UWG und GWB), Strafrechts und des Berufsrechts für Ärzte (MBO)

    Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)


    9. Rechtliche Grundlagen von Versorgungen von Versicherten der GKV in Kliniken / Rehakliniken / Pflegeheimen nach SGB V, IX, XI
  • Grundlagen der Versorgung von Versicherten durch Kliniken, Rehakliniken und Pflegeheimen (Was gehört zum Leistungsumfang?)
  • Ansätze für Leistungen der Sanitäts- und Orthopädiehäuser und Aufklärung der Leistungserbringer über ihren Leistungskatalog
  • Das Seminar richtet sich in erster Linie an Kliniken, Rehakliniken und Pflegeheimen und deren Personal, aber auch an Sanitäts- und Orthopädiehäuser und deren Mitarbeiter.
  • Durch die Feststellung und Erläuterung der Grundlagen der Versorgung der Versicherten der GKV in Klinken, Rehakliniken und Pflegeheimen wird den Teilnehmern ein Bild vermittelt, auf welche Weise Sanitäts- und Orthopädiehäuser auch in diesen Institutionen abrechenbare Leistungen erbringen können.
  • Es wird zudem der Unterschied der verschiedenen Leistungskataloge herausgearbeitet, auf deren Grundlage die verschiedenen Leistungserbringer ihre Leistungen gegenüber den Versicherten der GKV erbringen (Darf eine Versorgung durch ein Orthopädiehaus noch im Krankenhaus erfolgen oder muss mit der Versorgung gewartet werden, bis der Patient die Klinik durch die "Tür" verlässt?)

    Dauer: halbtägig (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)


    10. Medizinprodukteberater/Medizinprodukterecht
  • Einführung in das Medizinprodukterecht
  • Aufgaben und Rechte der Behörden bei der Überwachung
  • Beobachtungs- und Meldepflichten
  • Instandhaltung und Aufbereitung
  • Das Seminar richtet sich in erster Linie an Inhaber von Sanitäts- und Orthopädiehäusern sowie die dort tätigen Medizinprodukteberater und bietet eine Grundlage bzw. Erweiterung der Kenntnisse für die Ausbildung zum Medizinprodukteberater.
  • Die Leistungserbringer erfahren im Rahmen der Veranstaltung, welche Rechte und Pflichten sie gegenüber Behörden im Zusammenhang mit Beobachtungs- und Meldepflichten, Instandhaltung und Aufbereitung von Medizinprodukten haben.

    Dauer: halbtägig (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr)


    11. Rechtsgrundlagen der Integrierten Versorgung
  • Vertragsgestaltungen
  • Kooperationsmodelle (u. a. GbR, GmbH, MVZ)
  • Rechtliche Vorgaben und Begründung des Gesetzgebers für die integrierte Versorgung (§§ 140 a ? d SGB V)
  • Chancen und Risiken der integrierten Versorgung für die Praxis
  • Haftungsfragen
  • Vertragsstörungen und Vertragsbeendigung
  • Das Seminar richtet sich in erster Linie an alle Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus, Sanitätshaus, Pflegeheime, Rettungsdienste, etc.) und soll einen grundlegenden Einblick in die vertraglichen Möglichkeiten mit Blick auf die Praxis geben.
  • Die Leistungserbringer erfahren im Rahmen des Seminars rechtliche Gestalt-ungsmöglichkeiten für vertragliche Kooperationen ? auch unter steuerrecht- lichen und haftungsrechtlichen Aspekten ? um in der Praxis konkrete Wünsche und Vorstellungen für Angebote an Krankenkassen formulieren zu können.

    Dauer: ganztägig (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)


    12. Kooperationsmodelle im Gesundheitswesen
  • Rechtslage - gültige gesetzliche Bestimmungen
  • Leistungserbringer - Arzt/Krankenhaus/Pflegeheim u. a.
  • Gestaltungsmöglichkeiten der Zusammenarbeit von der Akquise bis zur Zusammenarbeit

    Dauer: (16.00 Uhr bis 19.00 Uhr)


    13. Werberecht der Ärzte und Heilberufler - mehr erlaubt, als viele glauben
  • Werbemöglichkeiten früher - heute
  • Rechtsgrundlagen:
    Berufsordnungen der Länder, HWG, UWG, TMG
  • Was ist erlaubt, was ist verboten?
  • Die Rechtsprechung der obersten Gerichte
  • Professionelle Sicherung und Maximierung des beruflichen und wirtschaftlichen Erfolges
  • Werbeträger, wie z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeigen, Auslegen von Werbematerial und Firmenfleyer in den eigenen Praxisräumen, Praxisveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit den Medien und Agenturen Rundfunk und Fernsehen, Interviews, Internetauftritt, Mailings
  • Unterlassungsansprüche gegenüber Mitbewerbern
  • Rechtsfolgen von berufswidrigem Verhaltens

    Dauer: halbtägig (Mittwochs) (14.00 Uhr bis 17.30 Uhr)

    14. Inhouse-Seminare und weitere Veranstaltungen

    Sämtliche Fortbildungsveranstaltungen und Seminare werden auch als Inhouse-Seminare oder bei einem Ihrer Kooperationspartner (Klinik, Krankenhaus, Pflegeheim etc.) angeboten.

    90 Minuten (Schulungen in Krankenhäusern/Pflegeheimen)

    Halbtags- oder Ganztagsseminare

Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme

Burkhard  G o ß e n s  Rechtsanwaltskanzlei
Ahornallee 10 - 14050 Berlin - Westend
Tel.: + 49 (0) 30 / 30 61 41 42
Fax: + 49 (0) 30 / 30 61 41 43
 
Suchwörter: Seminare, Seminar, Gesundheitswirtschaft, Gesundheitsrecht, Medizinrecht, Arztrecht, Ausschreibungen, Arzthaftungsrecht, Gesundheitswesen, bundesweit, Berlin, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Kanzlei, Schulung, Weiterbildung, Coaching, Praktiker, Pflege, Expertenstandards, Pharma, Pharmarecht, § 128 SGB V, Depotverbot, verkürzter Versorgungsweg, Präquallifizierung, Leistungserbringer, Gesundheitsreform, GWB, 2009, Vergaberechtsreform, Seminare für Nichtjuristen,
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