BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87 - Zu Dienstunfähigkeit führende Verletzung eines Angehörigen der ausländischen Streitkräfte; Gegenwert der Soldfortzahlung und Heilbehandlung als eigener Schaden des Armeeangehörigen; Ersatzfähigkeit der Kosten für die Heilbehandlung in einem Armeekrankenhaus eines Angehörigen der ausländischen Streitkräfte; Ausländischer Staat, dessen Haushalt durch ein die Außenstände übersteigendes Kreditvolumen beeinflusst ist; Anspruch eines Staates auf Verzugszinsen in Höhe seiner Staatsanleihen
...Bundesgerichtshof Urt. v. 18.10.1988, Az.: VI ZR 223/87 Zu Dienstunfähigkeit führende Verletzung eines Angehörigen der ausländischen Streitkräfte;Gegenwert der Soldfortzahlung und Heilbehandlung als eigener Schaden des Armeeangehörigen; Ersatzfähigkeit der Kosten für die Heilbehandlung in einem Armeekrankenhaus eines Angehörigen der ausländischen Streitkräfte;...