BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09 - Einordnung der Grundsteuer als öffentliche Last auf einem Grundstück; Recht des Inhabers einer öffentlichen Last auf einem Grundstück auf abgesonderte Befriedigung aus dem durch den Insolvenzverwalter im Wege der freihändigen Veräußerung erzielten Erlös
...Bundesgerichtshof Urt. v. 18.02.2010, Az.: IX ZR 101/09 Einordnung der Grundsteuer als öffentliche Last auf einem Grundstück; Recht des Inhabers einer öffentlichen Last auf einem Grundstück auf abgesonderte Befriedigung aus dem durch den Insolvenzverwalter im Wege der freihändigen VeräußerungBibliographie Gericht BGH Datum 18.02.2010 Aktenzeichen IX ZR 101/09 Entscheidungsform Urteil Referenz WKRS 2010, 14826...