BVerfG, 23.09.2015 - 2 BvE 6/11 - Allgemeine Geltung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts für bewaffnete Einsätze deutscher Soldaten im Ausland; Berechtigung der Bundesregierung zum vorläufigen Beschluss des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte bei Gefahr im Verzug; Unverzügliche und qualifizierte Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung über den Einsatz; Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus Libyen durch Soldaten der Bundeswehr
...Bundesverfassungsgericht Urt. v. 23.09.2015, Az.: 2 BvE 6/11 Allgemeine Geltung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts für bewaffnete Einsätze deutscher Soldaten im Ausland;Berechtigung der Bundesregierung zum vorläufigen Beschluss des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte bei Gefahr im Verzug;...