BVerfG, 05.06.2020 - 1 BvR 2623/19 - Haftung eines Zustandsstörers für die Sanierung eines Grundstücks zum Schutz eines benachbarten Grundstücks hinsichtlich Zumutbarkeit (hier: Sicherung einer Tuffsteinwand); Darlegen der Ausführungen zum Missverhältnis zwischen Verkehrswert des Grundstücks und Aufwand
...Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 05.06.2020, Az.: 1 BvR 2623/19 Haftung eines Zustandsstörers für die Sanierung eines Grundstücks zum Schutz eines benachbarten Grundstücks hinsichtlich Zumutbarkeit (hier: Sicherung einer Tuffsteinwand); Darlegen der Ausführungen zum Missverhältnis zwischenBibliographie Gericht BVerfG Datum 05.06.2020 Aktenzeichen 1 BvR 2623/19 Entscheidungsform Beschluss Referenz...