BFH, 19.12.2024 - VII R 23/22 - Bestimmung des zuständigen Hauptzollamts für Entlastungsanträge nach den §§ 9a, 9b und 10 des Stromsteuergesetzes sowie nach den §§ 54 und 55 des Energiesteuergesetzes nach dem satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens; Abstellung auf die kleinste rechtlich selbständige Einheit; Vereinbarkeit der Verpflichtung zur Stellung von strom- und energiesteuerrechtlichen Entlastungsanträgen bei der zuständigen Behörde mit dem unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
...Bundesfinanzhof Urt. v. 19.12.2024, Az.: VII R 23/22 Bestimmung des zuständigen Hauptzollamts für Entlastungsanträge nach den §§ 9a, 9b und 10 des Stromsteuergesetzes sowie nach den §§ 54 und 55 des Energiesteuergesetzes nach dem satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens;Abstellung auf die kleinste rechtlich selbständige Einheit; Vereinbarkeit der Verpflichtung zur Stellung von strom- und energiesteuerrechtlichen Entlastungsanträgen bei der zuständigen Behörde mit dem unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz...