BVerfG, 27.11.2024 - 1 BvR 1726/23 - Besteuerung des Verbrauchs der beim Verkauf von Speisen und Getränken verwendeten Einwegartikel auf der Grundlage der Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer vom 30. Januar 2020; Örtlichkeit einer indirekt an den Verkauf von Waren anknüpfenden Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG; Realitätsgerechte Erfassung des typischen Fall des Verbrauchs der verkauften Ware innerhalb des Gemeindegebiets durch den Steuertabestand; Tatbestandliche Anknüpfung der Steuerpflicht an den Verkauf von Waren "zum Verbrauch an Ort und Stelle"
...Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 27.11.2024, Az.: 1 BvR 1726/23 Besteuerung des Verbrauchs der beim Verkauf von Speisen und Getränken verwendeten Einwegartikel auf der Grundlage der Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer vom 30. Januar 2020; ÖrtlichkeitRealitätsgerechte Erfassung des typischen Fall des Verbrauchs der verkauften Ware innerhalb des Gemeindegebiets durch den Steuertabestand;...