BSG, 09.12.2020 - B 5 RS 3/20 R - Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs in der ehemaligen DDR; Keine Berücksichtigung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeldern als weiteres Arbeitsentgelt
...Bundessozialgericht Urt. v. 09.12.2020, Az.: B 5 RS 3/20 R Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs in der ehemaligen DDR; Keine Berücksichtigung von Verpflegungs- undBibliographie Gericht BSG Datum 09.12.2020 Aktenzeichen B 5 RS 3/20 R Entscheidungsform Urteil Referenz WKRS 2020, 63200...