BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18 - Kein Wirtschaftsausschuss in tendenzgeschützten Betrieben; Tendenzschutz für karitative Unternehmen; Keine analoge Anwendung des § 106 BetrVG in Gemeinschaftsbetrieben mit überwiegend tendenzgeschützten Zwecken
...Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 19.11.2019, Az.: 7 ABR 3/18 Kein Wirtschaftsausschuss in tendenzgeschützten Betrieben; Tendenzschutz für karitative Unternehmen; Keine analoge Anwendung des § 106 BetrVG in Gemeinschaftsbetrieben mit überwiegend tendenzgeschützten ZweckenBibliographie Gericht BAG Datum 19.11.2019 Aktenzeichen 7 ABR 3/18 Entscheidungsform Beschluss Referenz WKRS 2019, 57581...