BVerfG, 08.02.2023 - 1 BvR 311/22 - Kostentragung für ein sich nach Klageerhebung erledigten, zulässigen und begründeten Untätigkeitsklage; Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostengrundentscheidung des Sozialgerichts; Verstoß eines Richterspruchs gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür
...Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 08.02.2023, Az.: 1 BvR 311/22 Kostentragung für ein sich nach Klageerhebung erledigten, zulässigen und begründeten Untätigkeitsklage; Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostengrundentscheidung des Sozialgerichts; Verstoß eines Richterspruchs gegen den allgemeinenBibliographie Gericht BVerfG Datum 08.02.2023 Aktenzeichen 1 BvR 311/22 Entscheidungsform Beschluss Referenz WKRS 2023, 12816...