BFH, 06.08.2024 - VII R 25/21 - Kriterium der wesentlichen Bedeutung der Gegenstände für die Führung des Betriebs und die Erzielung steuerbarer Umsätze; Erstrecken der Haftung nur auf die während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung entstandenen Steuern
...Bundesfinanzhof Beschl. v. 06.08.2024, Az.: VII R 25/21 Kriterium der wesentlichen Bedeutung der Gegenstände für die Führung des Betriebs und die Erzielung steuerbarer Umsätze; Erstrecken der Haftung nur auf die während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung entstandenen SteuernBibliographie Gericht BFH Datum 06.08.2024 Aktenzeichen VII R 25/21 Entscheidungsform Beschluss Referenz WKRS 2024, 23778...