BVerwG, 07.11.2023 - BVerwG 1 B 34.23 - Subjektive Rechtsgutverletzung des Einzelnen allein aus der Weigerung eines Mitgliedstaats zur Rückübernahme von Dublin-Rückkehrern; Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung durch das Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat
...Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 07.11.2023, Az.: BVerwG 1 B 34.23 Subjektive Rechtsgutverletzung des Einzelnen allein aus der Weigerung eines Mitgliedstaats zur Rückübernahme von Dublin-Rückkehrern;Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung durch das Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat...