BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14 - Entschädigung eines Bewerbers wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG); Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch bei einem öffentlichen Arbeitgeber im Falle der Schwerbehinderung; Benachteiligung im Rahmen einer Auswahlentscheidung; Diskriminierung wegen einer Behinderung durch Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch; Anforderungen an die Mitteilung der Behinderung im Zuge der Bewerbung
...Bundesarbeitsgericht Urt. v. 22.10.2015, Az.: 8 AZR 384/14 Benachteiligung eines Schwerbehinderten im Bewerbungsverfahren (hier: Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch) 1. Bewirbt sich ein schwerbehinderter Mensch bei einem öffentlichen Arbeitgeber um eine zu besetzende Stelle, so ist dieser nach § 82 Satz 2 SGB IX auch bei Zweifeln über die fachliche Eignung zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen; dies gilt nur bei ganz offensichtlicher Ungeeignetheit für die...