BAG, 21.09.2023 - 10 AZR 512/20 - Kein Zwang zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs des nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassenen Verbandsvertreters; Prozessführung vor dem Bundesarbeitsgericht als Beauftragter des Verbands; Wirksamkeit von Prozesserklärungen in der elektronischen Form des § 46g ArbGG
...Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 21.09.2023, Az.: 10 AZR 512/20 Kein Zwang zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs des nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassenen Verbandsvertreters;Prozessführung vor dem Bundesarbeitsgericht als Beauftragter des Verbands; Wirksamkeit von Prozesserklärungen in der elektronischen Form des § 46g ArbGG...