BFH, 16.05.2023 - II R 35/20 - Begriff der leichtfertigen Steuerverkürzung im Sinne von § 169 Abs. 2 Satz 2 AO; Erhebung der Grunderwerbsteuer nach Unterbleiben einer Anzeige des Grundstücksgeschäfts durch den Notar und den Steuerpflichtigen
...Bundesfinanzhof Urt. v. 16.05.2023, Az.: II R 35/20 Begriff der leichtfertigen Steuerverkürzung im Sinne von § 169 Abs. 2 Satz 2 AO; Erhebung der Grunderwerbsteuer nach Unterbleiben einer Anzeige des Grundstücksgeschäfts durch den Notar und den SteuerpflichtigenBibliographie Gericht BFH Datum 16.05.2023 Aktenzeichen II R 35/20 Entscheidungsform Urteil Referenz WKRS 2023, 40342...