BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 - Dispositiver Charakter des Anspruchs eines Handlungsgehilfen auf eine bereits erarbeitete und erst nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fällige Provision bei Vorliegen eines sachlichen Grundes; Unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch eine vorformulierte Verminderung einer Überhangprovision ohne Ausgleich pauschal auf die Hälfte einer vereinbarten Provision; Generelle Abdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs eines selbstständigen Handelsvertreters auf Überhangprovision durch vom Unternehmer gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen; Rechtlich anzuerkennendes Interesse eines Fertighäuser herstellenden und vertreibenden Arbeitgebers an einer Betreuung der Käufer auch nach Abschluss eines Kaufvertrags
...Bundesarbeitsgericht Urt. v. 20.02.2008, Az.: 10 AZR 125/07 Dispositiver Charakter des Anspruchs eines Handlungsgehilfen auf eine bereits erarbeitete und erst nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fällige Provision bei Vorliegen eines sachlichen Grundes;Unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch eine vorformulierte Verminderung einer Überhangprovision ohne Ausgleich pauschal auf die Hälfte einer vereinbarten Provision;...