BVerwG, 11.12.2024 - BVerwG 8 C 12.23 - Entgeltliche Veräußerung des anmeldebelasteten Vermögenswertes auf Grundlage von § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG; Vertraglich übernommene Leistungen des Erwerbers als Gegenleistung für die Übereignung des Vermögenswertes; Auslegung des Veräußerungsvertrags unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls
...Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 11.12.2024, Az.: BVerwG 8 C 12.23 Entgeltliche Veräußerung des anmeldebelasteten Vermögenswertes auf Grundlage von § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG;Vertraglich übernommene Leistungen des Erwerbers als Gegenleistung für die Übereignung des Vermögenswertes; Auslegung des Veräußerungsvertrags unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls...