BGH, 18.03.2021 - VIII ZR 305/19 - Modernisierungsankündigung in zeitlicher Hinsicht nur zulässig, sofern die inhaltlichen Anforderungen des § 555c Abs. 1 S. 2 BGB eingehalten werden können; Zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Modernisierungsankündigung und dem dort angekündigten voraussichtlichen Beginn der Modernisierungsmaßnahme; Zusendung einer Modernisierungsankündigung durch den Vermieter einer großen Wohnanlage an seine Mieter mehr als elf Monate vor dem geplanten Ausführungsbeginn
...Bundesgerichtshof Urt. v. 18.03.2021, Az.: VIII ZR 305/19 Modernisierungsankündigung in zeitlicher Hinsicht nur zulässig, sofern die inhaltlichen Anforderungen des § 555c Abs. 1 S. 2 BGB eingehalten werden können;Zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Modernisierungsankündigung und dem dort angekündigten voraussichtlichen Beginn der Modernisierungsmaßnahme;...