GmSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 2/88 - Zulässiger Gerichtsweg bei einer Streitigkeit zwischen einer Ersatzkasse und einer Allgemeinen Ortskrankenkasse über die Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung; Grundlagen für die Entscheidung zwischen der Eröffnung des öffentlich-rechtliche Rechtsweges und dem Zivilrechtsweg; Grundlagen für der Anspruch von Krankenkassen untereinander auf Unterlassung von Maßnahmen der Mitgliederwerbung; Inhalt und Umfang der Pflicht der Krankenkassen untereinander zusammenzuarbeiten
...Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes Beschl. v. 10.07.1989, Az.: GmS-OGB 2/88 Zulässiger Gerichtsweg bei einer Streitigkeit zwischen einer Ersatzkasse und einer Allgemeinen Ortskrankenkasse über die Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung;...