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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 14.06.2016, Az.: BVerwG 4 B 10.16
Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Förmliches Widerspruchsverfahren gegen einen positiven Bauvoranfragebescheid; Stützung der vorinstanzlichen Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 14.06.2016
Referenz: JurionRS 2016, 22478
Aktenzeichen: BVerwG 4 B 10.16
ECLI: [keine Angabe]

Hinweis:

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 14.06.2016 - AZ: 4 B 17/16

BVerwG, 14.06.2016 - BVerwG 4 B 10.16

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 14. Juni 2016
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gatz und Dr. Decker
beschlossen:

Tenor:

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 25. April 2016 (BVerwG 4 B 10.16) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

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