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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 30.06.2014, Az.: BVerwG 3 B 25.14
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 30.06.2014
Referenz: JurionRS 2014, 19507
Aktenzeichen: BVerwG 3 B 25.14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Meiningen - 16.01.2014 - AZ: VG 8 K 756/11 Me

Rechtsgrundlagen:

§ 166 VwGO

§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO

§ 121 Abs. 1 ZPO

Hinweis:

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 30.06.2014 - AZ: 3 PKH 3/14

BVerwG, 30.06.2014 - BVerwG 3 B 25.14

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. Juni 2014
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Wysk und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kuhlmann
beschlossen:

Tenor:

Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens BVerwG 3 B 25.14 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 16. Januar 2014 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihm Rechtsanwalt F. aus S. beizuordnen, wird abgelehnt.

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