Beschl. v. 30.06.2014, Az.: BVerwG 3 B 25.14
Verfahrensgang:
vorgehend:
VG Meiningen - 16.01.2014 - AZ: VG 8 K 756/11 Me
Rechtsgrundlagen:
§ 166 VwGO
§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO
§ 121 Abs. 1 ZPO
BVerwG, 30.06.2014 - BVerwG 3 B 25.14
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. Juni 2014
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Wysk und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kuhlmann
beschlossen:
Tenor:
Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens BVerwG 3 B 25.14 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 16. Januar 2014 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihm Rechtsanwalt F. aus S. beizuordnen, wird abgelehnt.
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