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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 09.09.2013, Az.: BVerwG 7 B 4.13
Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung der Betriebsqualität auf einer zweigleisigen S-Bahn-Stammstrecke und Verwirklichung eines neuen Abstellkonzepts für S-Bahnen und Regionalzüge
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 09.09.2013
Referenz: JurionRS 2013, 56078
Aktenzeichen: BVerwG 7 B 4.13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OVG Nordrhein-Westfalen - 25.10.2012 - AZ: OVG 16 D 72 - 74/10.AK

Hinweis:

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 09.09.2013 - AZ: 7 B 2/13

Weitere Verbundverfahren:
BVerwG - 09.09.2013 - AZ: 7 B 3/13

BVerwG, 09.09.2013 - BVerwG 7 B 4.13

In den Verwaltungsstreitsachen
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 9. September 2013
durch
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß, Guttenberger und
Brandt
beschlossen:

Tenor:

Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2012 werden zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/3.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren sowie - unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Oberverwaltungsgerichts - für das erstinstanzliche Verfahren auf jeweils 180 000 € festgesetzt.

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