Beschl. v. 17.07.2013, Az.: BVerwG 1 A 1.13
BVerwG, 17.07.2013 - BVerwG 1 A 1.13
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Juli 2013
durch
die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dörig und Prof. Dr. Kraft
beschlossen:
Tenor:
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt sich für die Entscheidung über den Antrag, die Beklagte zur Erteilung eines Visums an den Kläger zu verpflichten, für unzuständig.
Der Rechtsstreit wird an das gemäß §§ 45, 52 Nr. 2 VwGO zuständige Verwaltungsgericht Berlin verwiesen (§ 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 GVG).
Eckertz-Höfer
Prof. Dr. Kraft
Prof. Dr. Dörig
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