Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 16.04.2013, Az.: BVerwG 2 B 130.11
Berichtigung eines Urteilstenors
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 16.04.2013
Referenz: JurionRS 2013, 36797
Aktenzeichen: BVerwG 2 B 130.11
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 118 VwGO

BVerwG, 16.04.2013 - BVerwG 2 B 130.11

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 16. April 2013
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. von der Weiden und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss vom 19. März 2013 - BVerwG 2 B 130.11 -wird gemäß § 118 VwGO dahin berichtigt, dass im zweiten Satz des Tenors das Wort " Revisionsverfahrens" durch das Wort "Beschwerdeverfahrens" ersetzt wird.

Domgörgen

Thomsen

Dr. von der Weiden

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.