Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 26.11.2012, Az.: BVerwG 9 A 24.12
Beschl. v. 26.11.2012, Az.: BVerwG 9 A 24.12
Anordnung des Ruhens des Verfahrens
Rechtsgrundlage:
BVerwG, 26.11.2012 - BVerwG 9 A 24.12
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 26. November 2012
durch
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bick
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Tenor:
Auf Antrag der Parteien wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Klageverfahrens angeordnet.
Dr. Bick
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