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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 26.11.2012, Az.: BVerwG 9 A 24.12
Anordnung des Ruhens des Verfahrens
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 26.11.2012
Referenz: JurionRS 2012, 28553
Aktenzeichen: BVerwG 9 A 24.12
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 251 ZPO

BVerwG, 26.11.2012 - BVerwG 9 A 24.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 26. November 2012
durch
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bick
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

Tenor:

Auf Antrag der Parteien wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Klageverfahrens angeordnet.

Dr. Bick

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