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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 13.11.2012, Az.: BVerwG 4 C 7.12
Anordnung des Ruhens des Revisionsverfahrens auf Antrag der Hauptbeteiligten
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 13.11.2012
Referenz: JurionRS 2012, 27788
Aktenzeichen: BVerwG 4 C 7.12
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlagen:

§ 173 VwGO

§ 251 ZPO

BVerwG, 13.11.2012 - BVerwG 4 C 7.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 13. November 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gatz und Petz
beschlossen:

Tenor:

Auf Antrag der Hauptbeteiligten wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Revisionsverfahrens angeordnet.

Prof. Dr. Rubel

Dr. Gatz

Petz

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