Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 17.10.2012, Az.: BVerwG 3 C 27.11
Einstellen eines Revisionsverfahrens wegen Rücknahme der Revision
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 17.10.2012
Referenz: JurionRS 2012, 27174
Aktenzeichen: BVerwG 3 C 27.11
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 141 S. 1 VwGO

BVerwG, 17.10.2012 - BVerwG 3 C 27.11

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Oktober 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Wysk und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kuhlmann
beschlossen:

Tenor:

Das Revisionsverfahren wird eingestellt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 40 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Klägerin hat ihre Revision gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2011 mit Schriftsatz vom 15. Oktober 2012 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO.

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.

Kley

Dr. Wysk

Dr. Kuhlmann

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.