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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 02.10.2012, Az.: BVerwG 7 A 7.12
Einstellung des Verfahrens bei Rücknahme der Klage
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 02.10.2012
Referenz: JurionRS 2012, 24931
Aktenzeichen: BVerwG 7 A 7.12
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 02.10.2012 - BVerwG 7 A 7.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 2. Oktober 2012
durch
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Guttenberger
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 28. September 2012 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.

Guttenberger

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