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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 21.05.2012, Az.: BVerwG 4 BN 25.12
Antrag auf Ruhen des Beschwerdeverfahrens auf Antrag der Parteien
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 21.05.2012
Referenz: JurionRS 2012, 19130
Aktenzeichen: BVerwG 4 BN 25.12
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlagen:

§ 173 VwGO

§ 251 ZPO

BVerwG, 21.05.2012 - BVerwG 4 BN 25.12

In der Normenkontrollsache
hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 21. Juni 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Petz
beschlossen:

Tenor:

Auf Antrag der Parteien wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Beschwerdeverfahrens angeordnet.

Prof. Dr. Rubel
Dr. Philipp
Petz

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