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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 06.06.2011, Az.: BVerwG 3 B 55.11
Beschwerdeverfahren wird wegen Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingestellt; Einstellung eines Beschwerdeverfahrens wegen Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.06.2011
Referenz: JurionRS 2011, 19478
Aktenzeichen: BVerwG 3 B 55.11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Berlin - 11.03.2011 - AZ: 9 K 270.09

BVerwG, 06.06.2011 - BVerwG 3 B 55.11

In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 6. Juni 2011
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Wysk und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kuhlmann
beschlossen:

Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 730,32 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Klägerin hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11. März 2011 mit Schriftsatz vom 26. Mai 2011 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 3 GKG.

Kley
Dr. Wysk
Dr. Kuhlmann

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