Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.06.2010, Az.: BVerwG 2 C 38.09
Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 02.06.2010
Referenz: JurionRS 2010, 21538
Aktenzeichen: BVerwG 2 C 38.09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OVG Nordrhein-Westfalen - 25.06.2009 - AZ: 1 A 3565/07

BVerwG - 27.05.2010 - AZ: BVerwG 2 C 38.09

BVerwG, 02.06.2010 - BVerwG 2 C 38.09

Tenor:

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 3 GKG auf 860,82 € festgesetzt.

Groepper
Dr. Heitz
Dr. Maidowski

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.