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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 18.01.2010, Az.: BVerwG 7 A 12.09
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 18.01.2010
Referenz: JurionRS 2010, 41535
Aktenzeichen: BVerwG 7 A 12.09
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 18.01.2010 - BVerwG 7 A 12.09

Tenor:

  1.  

    Die DB Netz AG, vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 7, 60486 Frankfurt, wird gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen, weil die Entscheidungen ihr und den übrigen Beteiligten gegenüber nur einheitlich ergehen können.

Schipper

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