Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.06.1996, Az.: BVerwG 1 WB 94/95
Soldatenrecht; Beurlaubung; Betreuungsurlaub
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 12.06.1996
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 94/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12668
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZWehrr 1996, 211
Amtlicher Leitsatz
1. Ein rückwirkender Widerruf einer erteilten und zeitlich abgelaufenen Beurlaubung kann nicht erfolgen.
2. Der Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines antragsgemäß nach § 28 V SG gewährten Betreuungsurlaubs, wohl aber auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.