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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 06.07.2016, Az.: 2 BvC 68/14
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.07.2016
Referenz: JurionRS 2016, 20823
Aktenzeichen: 2 BvC 68/14
 

BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvC 68/14

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
1. des Herrn I...,
2. des Herrn R...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2014 - EuWP 91/14 -
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 6. Juli 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 [BVerfG 03.09.1957 - 2 BvR 7/57] <109>; 105, 197 <235>).

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 31. Mai 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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