Beschl. v. 22.06.2016, Az.: 2 BvC 2/15
BVerfG, 22.06.2016 - 2 BvC 2/15
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
der RENTNER Partei Deutschland,
vertreten durch den Bundesvorsitzenden Günter Pfeiffer,
den Bundesschatzmeister Karl Wiesler und den Vertrauensmann Dieter Balck,
Bergstedter Chaussee 8, 22395 Hamburg,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2014 - EuWP 85/14 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 22. Juni 2016 beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 12. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
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