Beschl. v. 22.06.2016, Az.: 2 BvC 20/15
BVerfG, 22.06.2016 - 2 BvC 20/15
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn M...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 11. Juni 2015 - EuWP 93/14 -
und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 22. Juni 2016 beschlossen:
Tenor:
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 12. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
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