Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 08.06.2016, Az.: 2 BvC 54/14
Statthaftigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 08.06.2016
Referenz: JurionRS 2016, 18847
Aktenzeichen: 2 BvC 54/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160608.2bvc005414

Rechtsgrundlage:

§ 24 S. 2 BVerfGG

BVerfG, 08.06.2016 - 2 BvC 54/14

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
1. des Herrn W...,
2. des Herrn S...,
3. des Herrn Dr. W...,
- Bevollmächtigte: REMBERT.RECHTSANWÄLTE,
Brienner Straße 21, 80333 München -
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 3. Juli 2014 - WP 171/13 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 8. Juni 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 3. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.